Unsere Alltagshelfer:innen unterstützen Sie stundenweise in ihrem Alltag - ganz egal, ob es sich um einen permanenten Unterstützungsbedarf oder die Betreuung während einer kurzzeitigen Erkrankung handelt. Die Form der Unterstützung kann ganz vielfältig sein:
Auch unsere Alltagshelfer:innen orientieren sich an dem Grundsatz der „aktivierende Pflege“ unseres ambulanten Pflegedienstes. Konkret bedeutet das: Wir versuchen, die Fähigkeiten unserer Patienten zu erhalten, zu fördern oder – im besten Fall – neu zu wecken. Um unser Angebot der Alltagshilfe wahrnehmen zu können, müssen Sie kein Kunde unseres ambulanten Pflegedienstes sein.
Für die Abrechnung stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen. Diese kann privat erfolgen, bei Pflegegrad 1 über den Entlastungsbeitrag nach §45b oder bei Pflegegrad 2-5 über den Pflegegrad nach §36, die Verhinderungspflege nach §39 oder ebenfalls über den Entlastungsbeitrag nach §45b.
Sie benötigen weitere Unterstützung? Dann haben wir hier Informationen zu unseren weitere Angeboten für Sie:
Wir nehmen uns die Zeit, bei einem umfassenden Erstbesuch den konkreten Unterstützungsbedarf zu ermitteln und mehr über Ihre Wünsche zu erfahren. Selbstverständlich informieren wir Sie auch ausführlich über die verschiedenen Möglichkeiten der Abrechnung. Sprechen Sie uns an.